Internationale Spedition
Die für uns eintreffenden Sendungen zu übernehmen, in unserem Namen zollamtlich abzufertigen, die Zollanmeldung und die Zollwertanmeldung zu erstellen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und soweit erforderlich, die Einfuhrerklärung für uns abzugeben. Das Merkblatt Zollwert (0466) zu den Vordrucken 0464 und 0465 (Zollwertanmeldung) ist uns bekannt. Wir verpflichten uns, alle darin genannten, den Zollwert betreffenden Umständen und etwaige spätere Änderungen zu beachten und dem Bevollmächtigten rechtzeitig vor Abgabe der Zollwertanmeldung mitzuteilen. Wir übernehmen gegenüber der Firma Intrans-Air-Cargo Int. Spedition GmbH die volle Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben, die für die Durchführung der Verzollung erforderlich sind. Uns ist bekannt, dass der bevollmächtigte Spediteur ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in der Fassung der ADSp. 2003 arbeitet.
ZOLL- und ÜBERNAHMEVOLLMACHT Zur Vorlage bei den Luftverkehrsgesellschaften und den zuständigen Zollämtern. Wir beauftragen und bevollmächtigen bis auf Widerruf die Firma
INTRANS AIR CARGO
Wir arbeiten nach ADSp. (Allg.Deutsche Spediteurbedingungen) in der Fassung 2016
Intrans-Air-Cargo Was dürfen Sie von uns erwarten? Zoll Seefracht Kontakt
INTRANS-AIR-CARGO GmbH
Zoll
INTERNATIONALE  LUFTFRACHTSPEDITION
Die für uns eintreffenden Sendungen zu übernehmen, in unserem Namen zollamtlich abzufertigen, die Zollanmeldung und die Zollwertanmeldung zu erstellen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und soweit erforderlich, die Einfuhrerklärung für uns abzugeben. Das Merkblatt Zollwert (0466) zu den Vordrucken 0464 und 0465 (Zollwertanmeldung) ist uns bekannt. Wir verpflichten uns, alle darin genannten, den Zollwert betreffenden Umständen und etwaige spätere Änderungen zu beachten und dem Bevollmächtigten rechtzeitig vor Abgabe der Zollwertanmeldung mitzuteilen. Wir übernehmen gegenüber der Firma Intrans-Air-Cargo Int. Spedition GmbH die volle Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben, die für die Durchführung der Verzollung erforderlich sind. Uns ist bekannt, dass der bevollmächtigte Spediteur ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in der Fassung der ADSp. 2003 arbeitet.
ZOLL- und ÜBERNAHMEVOLLMACHT Zur Vorlage bei den Luftverkehrsgesellschaften und den zuständigen Zollämtern. Wir beauftragen und bevollmächtigen bis auf Widerruf die Firma
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